Donnerstag, 29. Mai 2014


Das ist unser Fall der uns seit Monaten in Atem hält.
Das Jugendamt des Kreises Gütersloh Regional Stelle Ost ignoriert uns,
und Unterstützt uns in keiner Weise.

Im Fall des Jugendamtes Kreis Gütersloh - Rietberg  (Bericht folgt) wird einem 10-jährigen Mädchen Methylphenidat (Nebenwirkung u.a. "Untergewicht") in Kombination mit Asthmamedikamenten verabreicht.  Das Mädchen ist während ihres Heimaufenthaltes extrem abgemagert. Ärztliche Untersuchungen dazu sind den bis vor kurzem Sorgeberechtigten Eltern (!)  vom Caritas-Heim in Münster nicht mitgeteilt worden. Eine ärztliche Untersuchung beim Hausarzt der Familie hat ergeben, dass das Mädchen einen besorgniserregenden BMI von 13,5 hat und tatsächlich ein psychogenes Asthma vorliege, welches mutmaßlich Resultat der psychischen Belastung des Kindes als Folge der Heimunterbringung sei  (= Kontraindikation zur Behandlung mit Asthmamedikamenten). Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück und das Jugendamt ist darüber unbesorgt. ....und hat das Kind per Einstweiliger Anordnung von seiner Herkunftsfamilie und seiner Schwester getrennt. Die veranlasste Blutuntersuchung musste gecancelt werden. Die Gesundheitsfürsorge liegt jetzt bei der anwaltlichen Ergänzungspflegerin......



Samstag, 24. Mai 2014

Jugendamt Kreis Gütersloh (1): KJP Dr. Wilfried Huck, LWL, heimliche Meldung an das Jugendamt

Wie bereits im Blogbeitrag hier:
Jugendamt Pinneberg (1): Dr. Eckhart-Ringel vom Sana-Klinikum Elmshorn meldet hinter dem Rücken der Kindesmutter angebliche Kindeswohlgefährdung
 und hier:
Oberarzt beim Josefinum Klinikum in Kempten gibt dem Amtsgericht Kempten die gerichtliche Entscheidung vor
berichtet, scheint die ärztliche Schweigepflicht bei Kinder- und Jugendpsychiatern "außer Kraft" gesetzt zu sein.
Gemeinsames Merkmal aller Meldungen der Kinder- und Jugendpsychiater an das Jugendamt Gütersloh, das JA Pinneberg, bzw. an das Amtsgericht Kempten ist der Umstand, dass die Ärzte lediglich eine "Meinungsdiagnose" den Ämtern bzw. dem Gericht unter Verletzung ihrer ärztlichen Schweigepflicht vorgelegen. Diese Meldungen entsprechen nicht den Mindestanforderungen an eine im Krankenversicherungsrecht anerkannte ICD-10 Diagnose. So fehlen Untersuchungs-,Anknüpfungs- und Befundtatsachen, worauf die Ärzte ihre berichteten Diagnosen stützen könnten. Zugleich wird - ohne eigene Untersuchung - der begleitende Elternteil "mit diagnostiziert"..... So auch in der von Dr. Huck veranlassten Meldung der LWL-Institutsambulanz in Gütersloh an das Kreisjugendamt Gütersloh - Regionalstelle Rietberg:






Diese Meldung nutzte das Jugendamt Kreis Gütersloh um von der Mutter mit Hilfe des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück die Zustimmung zur angeblichen "Diagnostik" im St.Vinzenz-Kinderheim in Münster-Handorf im Jahre 2012 zu erzwingen.

Die Mutter musste (un-)freiwillig, die "freiwillige" stationäre Unterbringung beantragen, angeblich zum Wohle ihrer Tochter.

Aus dem halben Jahr wurde dann - wie leider häufig üblich - mit Hilfe der beim Heim beschäftigten "Diagnostikerinnen" bereits 3 x 1/2 Jahr ......Obwohl die Mutter bis zum 02.05.2014 voll sorgeberechtigt gewesen war, hat das Caritas Kinderheim St. Vinzenz sich erschwerend ermächtigt gesehen, die Umgangskontakte während der vergangenen 1 1/2 Jahre drastisch einzuschränken. So waren - nach Angaben der betroffenen Verwandten - dem Kind Besuche zu Hause aus Anlass von Familiengeburtstagen oder jahreszeitlichen Festen nicht gestattet worden. (wohlgemerkt bei bestehendem elterlichen Sorgerecht ....Kindeswohl?!)

Aktuell soll mit Hilfe des vom Heim erstellten Gutachtens und einem weiteren von der Ergänzungspflegerin in Auftrag gegebenem Gutachten die Fremdunterbringung weiter verlängert werden:

So soll das 10-jährige - seit ihrem Heimaufenthalt schwer untergewichtige (BMI 13,5) - Kind  nach den Vorstellungen des Kreisjugendamtes Gütersloh - Regionalstelle Ost in einer Wohngruppe untergebracht werden.

Die zuständige Regionalstellenleiterin des Kreisjugendamtes Gütersloh - Regionalstelle-Ost  hat dies beim Gespräch am 23.05.2014 im Beisein der Blogautorin, der betroffenen Mutter und ihrer Schwester, wie auch des Jugendamtesleiters Herrn Busche angekündigt.

Die von der Familie vor ca. einer Woche verlangte Kindeswohlgefährdungsanalyse gemäß § 8a SGB VIII konnte das Jugendamt beim Termin dennoch nicht vorlegen. Die vom Gesetzgeber geforderte Abwägung der Folgen einer Fremdunterbringung und die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung scheint bislang nicht erfolgt zu sein..

Weder die sachbearbeitende Jugendamtsmitarbeiterin, noch die Leiterin der Regionalstelle konnten erklären, woran sie im vorliegenden Fall die vom Gesetzgeber geforderte "schwerwiegende" Kindeswohlgefährdung erkennen oder erkannt haben wollen.

Die Blogautorin musste zur Kenntnis nehmen, dass die Leiterin der Regionalstelle des Jugendamtes Kreis Gütersloh bei Verweis auf ihre Bindung an das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die darin enthaltene Verpflichtung des Jugendamtes, eine Kindeswohlgefährdungsanalyse vorzunehmen, mit den Worten begegnete "das seh ich anders" bzw. "das wird das Familiengericht in Rheda-Wiedenbrück entscheiden......"

Die Rechtsprechung folgt allerdings nicht der Ansicht der Regionalstellenleiterin, denn zwischenzeitlich haben mehrere Gerichte Schmerzensgeldforderungen anerkannt, welche darauf gestützt wurden, dass das zuständige Jugendamt seiner Prüfungspflicht gemäß § 8a SGB VIII nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise nachgekommen ist:
Kinder-und Jugendhilfe unter der Lupe.

Einen Lieben Dank an Monika Armand die Verfasserin des hier oben stehenden Textes.


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