Das ist eine Frage die man nicht einfach beantworten kann.
Denn das kann so nicht stimmen den hier im Jugendamt des Kreises Gütersloh Regional Stelle Ost in Rietberg sieht man das anders.
Wie ich darauf komme ich konnte wiedermal nicht schlafen und habe noch ein wenig im Internet geschnüffelt,und dabei bin ich auf ein Artikel vom 25.06.2010 gestoßen wo unser Landrat des Kreises Gütersloh über hohe Professionalität spricht. Ich habe aus diesem Artikel mal drei Sätze die mir zu denken geben :"Bei
Meldungen von Kindeswohlgefährdung wird nach einem landesweit anerkannten
Verfahren mit hoher Professionalität vorgegeangen. "Das
ist nicht die Vorgehensweise des Jugendamts und widerspricht allen
professionellen Grundsätzen. Wir wollen den Familien helfen, sie nicht
öffentlich an den Pranger stellen."
Warum sind dann in unserem Fall die §§ 1,5,8a,8,9,36 und 37 des SGB VIII.Missachtet worden.Ach ich habe vergessen in der Regional Stelle Ost in Rietberg sieht man das anders da läst man das Gericht entscheiden.Wo ist den in 4 Jahren die Professionalität geblieben.